Tel. 05251-201100 Terminvereinbarung

Behandlungs­kosten

Anerkannte Therapiekosten

Die Behandlung und Vorbeugung von Beschwerden und Erkrankungen unserer Patient:innen mit Hilfe von Therapien verschiedenster Ansätze gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir führen die von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnete Therapie aus. Soweit die Kosten hierfür von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, rechnen wir diese direkt mit den Versicherern ab, oder stellen sie andernfalls privat in Rechnung. Für gesetzlich versicherte Patient:innen entsteht lediglich die im Sozialgesetzbuch V geregelte Zuzahlung für jede einzelne Heilmittelverordnung.

Kostenübernahme fraglich?

Die Frage der Kostenübernahme durch Versicherer bzw. Krankenkassen kann vielschichtig und komplex sein. Falls die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, bzw. Sie als Privatpatient:in zu uns kommen, sollten Sie im Bedarfsfall dennoch nicht auf eine sinnvolle Therapie verzichten.

Wir beraten Sie über entsprechende Möglichkeiten, schauen uns Ihre Beschwerden an und rechnen Ihnen nach einer Diagnose die zu fairen Preisen kalkulierten Kosten einer selbst bezahlten Therapie aus. Viele Patient:innen entscheiden sich für diesen Weg.